Erasmus+ löste zum 1. Januar 2014 das Programm für lebenslanges Lernen (PLL) ab. Mit einem Budget von 14,8 Milliarden Euro können mehr als vier Millionen Bürgerinnen und Bürger Zuschüsse erhalten, um im Ausland zu studieren, zu arbeiten oder eine Freiwilligentätigkeit auszuüben.
Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst. Im Zentrum des neuen EU-Programms steht die Förderung der Mobilität zu Lernzwecken und der transnationalen Zusammenarbeit.
Für Berufsschulen wie die KS1 sind insbesondere folgende zwei Programme interessant:
Mobilitätsprojekte sind organisierte Lernaufenthalte im europäischen Ausland in Form vonberuflichen Praktika, Ausbildungsabschnittenund Weiterbildungsmaßnahmen. Mobilitätsprojekte sind flexibel: Sie können so gestaltet werden, dass sie den Lernbedürfnissen der jeweiligen Zielgruppe entsprechen. Organisiert werden die Projekte von Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, z.B. Unternehmen, Kammern oder berufsbildenden Schulen. Berufsbildungspersonal kann auch Aufenthalte auch zum Lehren und Ausbilden im Ausland absolvieren.
Internationale Berufserfahrungen sind immer häufiger Teil des beruflichen Anforderungsprofils. Auslandsaufenthalte in der beruflichen Aus- und Weiterbildung stellen eine hervorragende Möglichkeit dar, internationale Berufskompetenzen zu erwerben. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Leitaktion "Lernmobilität für Einzelpersonen" im Programm Erasmus+ für die Berufsbildung erhalten die Chance, relevante internationale Erfahrungen im Rahmen eines Mobilitätsprojekts zu erwerben.
Personen in nichttertiären, beruflichen Aus-und Weiterbildungsgängen, zum Beispiel:
Dauer des Aufenthalts: zwischen 2 Wochen und 12 Monaten
Personen im Bereich der Berufsbildung, zum Beispiel:
Dauer des Aufenthalts: zwischen 2 Tagen und 2 Monaten
Auslandsaufenthalte für das Bildungspersonal werden gefördert zum Zweck des Lernens (z.B. berufliches Praktikum, Hospitation oder Jobshadowing, neue Technik lernen) und zum Zweck des Lehrens. Dabei soll die Mobilität Teil der Personal- und Organisationsentwicklung der Einrichtung sein und entsprechend begründet werden.
Der Zuschuss für ein Mobilitätsprojekt setzt sich zusammen aus:
Strategische Partnerschaften bieten Organisationen, Unternehmen, Behörden etc. die Möglichkeit, in transnationaler Zusammenarbeit innovative Entwicklungen u.a. im Bereich der beruflichen Bildung voranzubringen.
Strategische Partnerschaften sind transnationale Projekte, die auf den Transfer, die Entwicklung und/oder die Umsetzung von Innovation und bewährten Verfahren abzielen. Dies kann auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer oder Organisationsebene in der beruflichen Bildung stattfinden.
Dabei ist es sowohl möglich, das Projekt sektoral– d.h. innerhalb des Sektors berufliche Bildung – als auch sektorübergreifend – d.h. zwei oder mehrere Sektoren (z.B. berufliche Bildung, Erwachsenenbildung, Hochschule, Schule, Jugend) betreffend – anzulegen.
Einrichtungen aus Partnerländern (u.a. Nicht-EU-Länder und Staaten anderer Kontinente) können nur an einer Strategischen Partnerschaft in der beruflichen Bildung teilnehmen, wenn sie einen spezifischen Mehrwert für das Projekt erbringen, die ansonsten keine Einrichtung aus einem Programmland leisten kann.
Alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die im weitesten Sinn in der beruflichen Bildung tätig sind. U.a.
Die Förderung erfolgt mittels eines Baukastensystems. Aus diesem können - je nach geplanten Projektaktivitäten und angestrebten Zielen - einzelne Module ausgewählt werden:
Förderung auf Basis von Stückkosten: Um eine möglichst einfache Antragstellung und Abrechnung zu gewährleisten, wird im Wesentlichen auf der Basis von Stückkosten ("unitcosts") gefördert.
Förderung auf Basis der tatsächlichen Kosten: Werden prinzipiell Stückkosten als Basis für die Förderung genommen, gilt dies nicht für die die Module "Außerordentliche Kosten" (Unteraufträge, spezielle Ausrüstung etc.) und "Besonderer Bedarf" (für Personen mit Beeinträchtigungen). Hier wird auf der Basis der tatsächlichen Kosten gefördert.
Quelle: http://www.na-bibb.de