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KAUFFRAU/KAUFMANN FÜR SPEDITIONS- UND LOGISTIKDIENSTLEISTUNGEN

Fächer:
Deutsch, Gemeinschaftskunde, Schwerpunkt Gesamtwirtschaft (SGW), Schwerpunkt Betriebswirtschaft (SBW), Schwerpunkt Steuerung und Kontrolle (SSK), Verkehrsgeografie, Englisch. Spezielle Klassen für zweijährige, zweieinhalbjährige und dreijährige Ausbildungsverhältnisse.

Lehrpläne können beim Landesinstitut für Schulentwicklung (LS) heruntergeladen werden.

Ausbildungsdauer: 3 Jahre (eine Verkürzung/ vorzeitige Zulassung ist möglich)

Im Falle einer Abwesenheit sind die Auszubildenden zu entschuldigen. Es besteht eine Berufsschulpflicht.


KAUFFRAU/KAUFMANN FÜR SPEDITIONS- UND LOGISTIKDIENSTLEISTUNGEN mit der Zusatzqualifikation "LOGISTIKASSISTENT/-IN"

Zielgruppe: Volljährige, besonders leistungsfähige Bewerber mit Abitur oder Fachhochschulreife im Ausbildungsberuf "Kauffrau/Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistungen".

Besonderheiten: Die Berufsausbildung erfolgt im Betrieb (entsprechend der Ausbildungsordnung des/der Kaufmanns/-frau für Spedition und Logistikdienstleistungen) und in der Berufsschule.

In der Berufsschule werden jedoch anstelle der allgemeinbildenden Fächer (Deutsch, Gemeinschaftskunde, Religion) zusätzliche fachtheoretische Kenntnisse vermittelt.

Zusätzliche Schwerpunkte sind hierbei:

    • Systeme/Netzwerke
    • Steuerung von Informationsflüssen
    • Finanz- und Rechnungswesen
    • Controlling
    • Berufsbezogenes Englisch, KMK-Zertifikat
    • Wenn möglich wird auch einstündig "Spanisch" unterrichtet

Des Weiteren ist ein Auslandspraktikum (12 Wochen) vorgesehen.

Ausbildungsdauer: 3 Jahre (eine Verkürzung ist nicht möglich)


Häufige Fragen zum Auslandspraktikum in der Ausbildung zum/r Logistikassistent/in und die Antworten dazu:

  1. Ist das Praktikum Pflicht?
    Nein! Es handelt sich hier um eine Soll-Bestimmung. Die Ausbildung kann also trotz fehlendem Auslandspraktikum erfolgreich abgeschlossen werden. (Gilt nicht für die Ausbildung in Kehl. Dort ist das Praktikum und ein Bericht darüber Teil der Prüfungsanforderungen.)
  2. Fordert die IHK das Praktikum?
    Nein! Die Ausbildung zum/r Logistikassistent/in ist eine schulische Zusatzqualifikation im Rahmen eines Berufskollegs und damit unabhängig von der IHK. (Gilt nicht für die Ausbildung in Kehl. Dort ist die IHK eingebunden. s.o.)
  3. Wie lange dauert das Praktikum?
    Für den Auslandsaufenthalt werden drei Monate empfohlen. Da das Praktikum nicht verpflichtend ist, sind auch kürzere Auslandsaufenthalte denkbar. (Bisher zwischen vier und zwölf Wochen.)
  4. Wann muss das Praktikum durchgeführt werden?
    Um einen geregelten Schulunterricht gewährleisten zu können, sollte das Praktikum am Ende des zweiten Schuljahres, beginnend drei Wochen vor den Sommerferien, endend drei Wochen nach den Sommerferien, in die Ausbildung eingeplant werden. (Schüler, die keine oder kürzere Praktika durchführen, besuchen in der Schulzeit den Unterricht, der so angepasst wird, dass die Auszubildenden im Praktikum keine Nachteile erleiden.)
  5. In welchem Land muss das Praktikum durchgeführt werden?
    Auch hier gibt es keine Vorgaben. Da das KMK-Zertifikat Englisch für den erfolgreichen Abschluss dieser Ausbildung abgelegt werden muss, bieten sich englischsprachige Länder an. Wir sind derzeit um eine Schulpartnerschaft mit einer deutschen Schule in Spanien bemüht. Begleitend sollen Logistikassistenten zusätzlich Spanisch-Unterricht erhalten. Daher dürften in Zukunft Praktika in Spanien interessant sein.
  6. Was tun, wenn unser Unternehmen keinen Auslandsstandort hat?
    Eventuell könnten Sie sich vorstellen, Ihren Auszubildenden an einen Partner im Ausland "auszuleihen". Vielleicht ist sogar die Unterbringung bei einem großen Kunden im Ausland denkbar und möglich.
  7. Wer trägt die Kosten für das Praktikum?
    Hier gibt es keine vorgegebenen Regelungen. Bisher wurden von den Betrieben dementsprechend auch alle Möglichkeiten wahrgenommen:
    • Der Ausbildungsbetrieb bezahlt alles (Reise, Aufenthalt, Azubi-Vergütung)
    • Der Ausbildungsbetrieb bezahlt die Reise, Azubi-Vergütung. Für den Aufenthalt muss der Azubi selbst sorgen. (Einzelne Azubis wurden zum Beispiel bei Mitarbeitern des Auslandsbetriebes untergebracht.)
    • Der Ausbildungsbetrieb bezahlt nur die Azubi-Vergütung weiter. Der Schüler muss sich um alles andere selbst kümmern. Er erhält also nur eine Freistellung.
  8. Gibt es besondere Anforderungen der Schule bezüglich des Praktikums?
    Ja. Die Schule möchte rechtzeitig wissen, welche Schüler in welchem Zeitraum nicht am Unterricht teilnehmen. Die entsprechenden Lehrer müssen ihren Unterricht darauf einstellen. Eventuell fordert der Fachlehrer im Rahmen eines Projektes einen Bericht über die Zeit im Ausland.

Unsere Empfehlung:
Da solch ein Auslandsaufenthalt unter Arbeitsbedingungen den Erfahrungshorizont der Auszubildenden ungemein erweitert und außerdem deren Sprachkompetenz spürbar verbessert, wollen wir Sie ermutigen, Ihre Auszubildenden dieses Praktikum durchführen zu lassen. Wer sich um die Stellen im Ausland kümmert, können Sie bestimmen. Vielleicht ergibt sich mit dem entsprechenden Auslandsbetrieb ein besonders gutes Verhältnis.


Prüfungen für alle Berufe
Gemeinsame schriftliche Abschlussprüfung des Kultusministeriums Baden-Württemberg und
der Industrie- und Handelskammern in den Fächern SGW, SBW und SSK; diese findet an der
Berufsschule statt. Praktische Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der IHK.

Logistikassistenten werden in den Fächern Deutsch und Gemeinschaftskunde nicht geprüft. Dafür müssen Prüfungen in Logistik und Controlling abgelegt werden.