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13.10.2020: Neue Regelungen zu Covid 19

Das gilt für alle Schulen in Stuttgart. Damit wird die bisherige Regelung, einen Mundschutz auf dem Schulgelände zu tragen, erweitert.

Weiterhin gilt: wer Symptome einer Corona-Erkrankung aufweist oder mit Infizierten in Kontakt steht/stand, darf das Schulgelände nicht betreten. Wer selbst infiziert ist, möge dies bitte unverzüglich der Schulleitung melden.