Skip to main content

Erasmus+

Erasmus+ löste zum 1. Januar 2014 das Programm für lebenslanges Lernen (PLL) ab. Mit einem Budget von 14,8 Milliarden Euro können mehr als vier Millionen Bürgerinnen und Bürger Zuschüsse erhalten, um im Ausland zu studieren, zu arbeiten oder eine Freiwilligentätigkeit auszuüben.

Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst. Im Zentrum des neuen EU-Programms steht die Förderung der Mobilität zu Lernzwecken und der transnationalen Zusammenarbeit.

Für Berufsschulen wie die KS1 sind insbesondere folgende zwei Programme interessant:

1. Mobilität in der Berufsbildung

Mobilitätsprojekte sind organisierte Lernaufenthalte im europäischen Ausland in Form vonberuflichen Praktika, Ausbildungsabschnittenund Weiterbildungsmaßnahmen. Mobilitätsprojekte sind flexibel: Sie können so gestaltet werden, dass sie den Lernbedürfnissen der jeweiligen Zielgruppe entsprechen. Organisiert werden die Projekte von Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, z.B. Unternehmen, Kammern oder berufsbildenden Schulen. Berufsbildungspersonal kann auch Aufenthalte auch zum Lehren und Ausbilden im Ausland absolvieren.

Ziele

Internationale Berufserfahrungen sind immer häufiger Teil des beruflichen Anforderungsprofils. Auslandsaufenthalte in der beruflichen Aus- und Weiterbildung stellen eine hervorragende Möglichkeit dar, internationale Berufskompetenzen zu erwerben. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Leitaktion "Lernmobilität für Einzelpersonen" im Programm Erasmus+ für die Berufsbildung  erhalten die Chance, relevante internationale Erfahrungen im Rahmen eines Mobilitätsprojekts zu erwerben.

Zielgruppen

Lernende

Personen in nichttertiären, beruflichen Aus-und Weiterbildungsgängen, zum Beispiel:

  • Auszubildende
  • Berufsschüler und –schülerinnen
  • Berufsfachschüler und –schülerinnen
  • Personen in formal geordneten Weiterbildungsgängen nach Landes- oder Bundesrecht (z.B. zum Meister/zur Meisterin, Staatlich Geprüften Techniker/Staatlich Geprüften Technikerin)
  • Absolventinnen und Absolventen der genannten Bildungsgänge bis 12 Monate nach Abschluss
  • Personen in der Berufsausbildungsvorbereitung, wenn der Bildungsgang auf eine sich anschließende Berufsausbildung angerechnet werden kann

Dauer des Aufenthalts: zwischen 2 Wochen und 12 Monaten

Bildungspersonal

Personen im Bereich der Berufsbildung, zum Beispiel:

  • Ausbilderinnen und Ausbilder
  • Lehrkräfte
  • Berufsberaterinnen und -berater
  • Leiterinnen und Leiter von Ausbildungseinrichtungen
  • Personen, die für die Ausbildungsplanung, Personalentwicklung und die berufliche Orientierung zuständig sind.

Dauer des Aufenthalts: zwischen 2 Tagen und 2 Monaten
Auslandsaufenthalte für das Bildungspersonal werden gefördert zum Zweck des Lernens (z.B. berufliches Praktikum, Hospitation oder Jobshadowing, neue Technik lernen) und zum Zweck des Lehrens. Dabei soll die Mobilität Teil der Personal- und Organisationsentwicklung der Einrichtung sein und entsprechend begründet werden.

Was wird bezuschusst?

Der Zuschuss für ein Mobilitätsprojekt setzt sich zusammen aus:

  • Fahrtkosten: Grundbetrag pro Person nach Entfernung zwischen Wohn- und Lernort
  • Aufenthalt: Betrag pro Person nach Zielland und Dauer; unterschiedliche Sätze für Lernende und Bildungspersonal
  • Organisation: Betrag pro Person für die Einrichtung zur Unterstützung der Qualität der Durchführung (Vorbereitung der Teilnehmenden; Abstimmungen; Monitoring; Lernergebnisse feststellen); der Betrag verringert sich ab dem 101. Teilnehmer
  • Zusätzliche sprachliche Vorbereitung: Lernende, die länger als 1 Monat im Ausland sind, erhalten zusätzliche Unterstützung zum Spracherwerb in Form eines Online-Kurses (wenn die Sprache während des Aufenthaltes englisch, französisch, spanisch oder italienisch ist) oder in Form eines zusätzlichen Betrags (andere Zielsprachen).
  • Begleitpersonen: Fahrt- und Aufenthaltskosten für Begleitpersonen können beantragt werden, wenn Menschen mit Behinderungen, Minderjährige oder Menschen mit besonderem Förderbedarf teilnehmen werden.
  • Besonderer Bedarf (Special Needs): Für Personen mit besonderem Bedarf (Mehraufwand aufgrund von Behinderungen) können mit entsprechender Begründung reale Kosten beantragt werden.
2. Strategische Partnerschaften in der beruflichen Bildung

Strategische Partnerschaften bieten Organisationen, Unternehmen, Behörden etc. die Möglichkeit, in transnationaler Zusammenarbeit innovative Entwicklungen u.a. im Bereich der beruflichen Bildung voranzubringen.

Ziele

Strategische Partnerschaften sind transnationale Projekte, die auf den Transfer, die Entwicklung und/oder die Umsetzung von Innovation und bewährten Verfahren abzielen. Dies kann auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer oder  Organisationsebene in der beruflichen Bildung stattfinden.
Dabei ist es sowohl möglich, das Projekt sektoral– d.h. innerhalb des Sektors berufliche Bildung – als auch sektorübergreifend – d.h. zwei oder mehrere Sektoren (z.B. berufliche Bildung, Erwachsenenbildung, Hochschule, Schule, Jugend) betreffend – anzulegen.

Teilnehmende Staaten

33 Programmländer:
  • 28 EU-Staaten
  • Island, Liechtenstein, FYR Mazedonien, Norwegen, Türkei
Partnerländer:

Einrichtungen aus Partnerländern (u.a. Nicht-EU-Länder und Staaten anderer Kontinente) können nur an einer Strategischen Partnerschaft in der beruflichen Bildung teilnehmen, wenn sie einen spezifischen Mehrwert für das Projekt erbringen, die ansonsten keine Einrichtung aus einem Programmland leisten kann.

Zielgruppen

Alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die im weitesten Sinn in der beruflichen Bildung tätig sind. U.a.

  • Unternehmen
  • Kammern
  • Sozialpartner/-innen
  • Berufsbildungseinrichtungen
  • Berufsbildungszentren und -organisationen
  • Hochschulen
  • Institutionen des Bundes, der Länder oder Gemeinden
  • Forschungszentren und -einrichtungen
  • Gebietskörperschaften
  • Verbände
  • Nichtregierungsorganisationen

Förderung

  • Förderung: max. 150.000 Euro/Jahr
  • Projektdauer: 2 oder 3 Jahre, in Abhängigkeit vom Ziel des Projekts und vom Umfang der geplanten Aktivitäten
  • Anzahl der Partner: mindestens drei Einrichtungen aus drei am Programm teilnehmenden Staaten; maximal 10 Partner erhalten einen Zuschuss zum Projektmanagement
  • Antragstellung: durch den Koordinator für die gesamte Partnerschaft
  • Projektstart: voraussichtlich 1. September

Was und wie wird bezuschusst?

Die Förderung erfolgt mittels eines Baukastensystems. Aus diesem können - je nach geplanten Projektaktivitäten und angestrebten Zielen - einzelne Module ausgewählt werden:

  • Projektmanagement und Implementierung: Dieses Modul ist Bestandteil jeder Strategischen Partnerschaft.
  • Transnationale Treffen: Dieses Modul beinhaltet Arbeitstreffen im Rahmen der Strategischen Partnerschaft.
  • Intellektuelle Outputs: Dieses Modul bezieht sich auf zu erarbeitende Produkte.
  • Multiplikatorenveranstaltungen: Die Auswahl dieses Moduls ist nur in Kombination mit dem Modul "Intellektuelle Outputs" möglich.
  • Transnationale Lehr- und Lernaktivitäten: Mit diesem Modul ist es möglich, Mobilitäten von Lernenden und/oder Bildungspersonal in das Projekt zu integrieren, wenn die Projektziele eine Erprobungsphase erfordern.
  • Besonderer Bedarf
  • Außerordentliche Kosten

Förderung auf Basis von Stückkosten: Um eine möglichst einfache Antragstellung und Abrechnung zu gewährleisten, wird im Wesentlichen auf der Basis von Stückkosten ("unitcosts") gefördert.

Förderung auf Basis der tatsächlichen Kosten: Werden prinzipiell Stückkosten als Basis für die Förderung genommen, gilt dies nicht für die die Module "Außerordentliche Kosten" (Unteraufträge, spezielle Ausrüstung etc.) und "Besonderer Bedarf" (für Personen mit Beeinträchtigungen). Hier wird auf der Basis der tatsächlichen Kosten gefördert.