Durch Kooperation und Vernetzung kann auf verschiedene Bedürfnisse erfolgreich reagiert werden. Entsprechend ist ein Netzwerk und die Zusammenarbeit mit schulinternen und schulexternen Kooperationspartnern ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit.
Schulinterne Kooperationspartner*innen
Die wesentlichen Kooperationspartner*innen innerhalb der Schule sind:
- Schulleitung
- Abteilungsleitung
- Lehrkräfte
- Beratungslehrkräfte
- Verbindungslehrkräfte (SMV)
- Inklusionsbeauftragte
Schulexterne Kooperationspartner*innen
Die außerschulische Vernetzung ermöglicht es, externe Fachkräfte beratend hinzuzuziehen, Jugendliche auf Möglichkeiten im Sozialraum aufmerksam zu machen und das gesamte Hilfesystem zu erweitern und zu nutzen. Zu den externen Kooperationspartner*innen zählen unter anderem die nachfolgenden Institutionen und Akteur*innen:
- Erziehungsberechtigte, Vormünder und Angehörige
- Agentur für Arbeit (z.B. BIZ, Berufsberatung), Jobcenter
- Industrie- und Handelskammer
- Firmen und Betriebe
- Ämter und Behörden
- Gesundheitseinrichtungen (bspw. Ärzte, Kliniken)
- Spezielle Fachdienste (Integrationsbeauftragte, Jugendmigrationsdienst)
- Träger der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
- Beratungszentren (bspw. Jugendamt, Krisennotfalldienst)
- Unterstützung bei der Berufswegeplanung und Begleitung während des Bildungswegs (bspw. JobConnections, Berufseinstiegsbegleitung (BerEb), Ausbildungscampus, ausbildungsbegleitende Hilfen (abH))
- Träger der Jugendhilfe und andere Angebote der Jugendsozialarbeit (bspw. Hilfen zur Erziehung, Mobile Jugendarbeit, Jugendhäuser)
- Beratungseinrichtungen (bspw. Suchtberatung, Sexualpädagogik, Verkehrssicherheit, Gewaltprävention)
- Andere Träger der Jugendsozialarbeit an beruflichen Schulen (Trägertreffen und Arbeitskreis Jugendsozialarbeit)
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