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14. April 2021: aktuelle Infos zur Pandemie

Eine Teilnahmepflicht am Präsenzunterricht besteht für die Schüler/innen nicht. Wer aus Infektionsgründen dem Präsenzunterricht fernbleiben möchte, möge dies den Abteilungsleitungen bitte schriftlich mitteilen (bei minderjährigen Schüler*innen mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten). Ein Anspruch auf Hybridunterricht besteht nicht.
Klassenarbeiten sind in Präsenz zu schreiben. Hier besteht für die jeweilige Gruppe Teilnahmepflicht, auch wenn einzelne Schüler*innen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Die Teilnahme am Präsenzunterricht ab 19. April ist generell (unabhängig vom Inzidenzwert) nur möglich, wenn sich die Schüler*innen zweimal in der Woche selbst im Klassenzimmer testen. Die Lehrkraft in der ersten Unterrichtsstunde am Montag und Mittwoch wird die Testung durchführen. Wer am Test nicht teilnimmt, darf auch am Unterricht nicht teilnehmen. Wer positiv getestet ist, muss das Schulgebäude mit einer FFP2-Maske verlassen, den Hausarzt informieren und sich in Quarantäne begeben.

Detailliertere Informationen finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums, insbesondere im aktuellen Schreiben zum Schulbetrieb. Hier gibt's weitere Infos zur Teststrategie.